Asyl ist Menschenrecht

Das Grundgesetz

Art. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

Art. 3
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat,  seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art. 16a Absatz 1:
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Die Genfer Flüchtlingskonvention

Art. 33.1
Keiner der vertragsschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht würde.

Wie funktioniert das Asylverfahren?

Hierzu Links zu den Informationen des Bundesamt für Migration und Flüchtlingen:

Vereinfachte Darstellung als Grafik: Link zur Grafik des BAMF

Übersicht des BAMF

Asylververfahren - BAMF

Erstorientierung für Flüchtlinge in mehreren Sprachen unter BAMF-Erstorientierung